Leistungen
Atteste
Neben Standarddokumenten wie Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) hält unser Gesundheitswesen unzählige Formulare und Fragebögen bereit, die Sie von Ihrer behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausfüllen lassen sollen. Oft werden aber auch von Patientinnen und Patienten ganz bestimmte Bescheinigungen gewünscht.
Grundsätzlich sind jegliche Dokumente nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden.
Dabei ist zu sagen, dass nur Dokumente, die auf vereinbarten Vorlagen oder auf besonderen Wunsch z.B. der Krankenversicherung oder des Medizinischen Dienstes (MDK) erstellt werden, zu Lasten der anfordernden Stellen abgerechnet werden. Andere Dokumente und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und müssen von der Patientin/ vom Patienten oder der anfragenden Stelle bezahlt werden.
Eine kostenfreie Erbringung dieser Leistungen ist aus berufsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Kurzes Attest
Kurzbescheinigungen wie Anwesenheitsbescheinigung, Unterrichtsbefreiungsatteste (Atteste bei Akuterkrankungen sind für Schüler kostenlos), Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines medizinischen Hilfsmittels usw.
Abrechnung angelehnt an die GOÄ-Ziffer 70; 5,00 € (statt 5,36€ laut GOÄ).
Schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht
Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt.
Abrechnung angelehnt an die GOÄ-Ziffer 75; 15 € (statt 17,43€ laut GOÄ).
Attest
Kurzgefasst, ohne technische Diagnostik z.B. für Rechtsanwalt, für Versicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Versorgungsamt, Sportvereine, Führerschein usw. Nach Zeitaufwand: bis 15 Minuten.
Abrechnung angelehnt an die GOÄ-Ziffer 80; 40 € (statt 40,22€ laut GOÄ).
Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand
Umfangreiches und/oder komplexes Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten; ggf. mit wissenschaftlicher Begründung. Zeitaufwand ab 15 Minuten.
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 85 bzw. nach Aufwand)